Gesetzliche Hinweise:
Hinweis Haushaltskühlgeräte
Nach der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 der Kommission zu Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU
Notwendige Kennzeichnung:
- Modellname/-Kennzeichen des
Haushaltskühlgerätes/ Gerätetyp
- Energieeffizienzklasse: z.B. A+++
Die Skala der Effizienzklasse reicht
von A+++ (= höchste Effizienz) bis G (= geringste Effizienz)
- Jährlicher Energieverbrauch in
kWh/Jahr
- Summe der
Nutzinhalte aller Fächer, die keine Stern- Einstufung haben (d. h.
mit einer Betriebstemperatur > – 6 °C), gerundet auf die
nächste Ganzzahl
Nutzinhalte aller Gefrierfächer, die
eine Stern- Einstufung haben (d.h. mit einer Betriebstemperatur <=
6 ° C) und Stern- Einstufung des Fachs mit dem
höchsten Anteil an dieser Summe.
(Hinweis: Weist das Haushaltskühlgerät
keine Gefrierfächer auf, ist "-L" angegeben und die Position für
die Sterneinstufung ist leer):
- ein Sterne Fach: Nenntemperatur -6 ° C
- zwei Sterne Fach: Nenntemperatur -12 °
C
- drei Sterne Fach: Nenntemperatur -18 °
C
- vier Sterne Fach: Nenntemperatur -18 °
C
- Klimaklasse
Die Haushaltskühlgeräte werden in
eine oder mehrere Klimaklassen eingestuft.
Klassen :
- erweiterte ermäßigte Zone (Symbol:
SN): Durchschnittliche Umgebungstemperatur: +10 bis +32
- gemäßigte Zone (Symbol: N):
Durchschnittliche Umgebungstemperatur: +16 bis +32
- subtropische Zone (Symbol: ST):
Durchschnittliche Umgebungstemperatur: +16 bis +38
- tropische Zone (Symbol T):
Durchschnittliche Umgebungstemperatur: +16 bis +43
- Luftschallemissionen in dB (A) re
1 pW
Hinweise: Falls das Gerät ein
Einbaugerät ist, ist dies angegeben. Falls das Gerät ausschließlich
zur Lagerung von Wein bestimmt ist, ist dies ebenfalls eingegeben.